Abstimmen mit Events

Der Betriebsprüfer wird bei seiner Prüfung z. B. auf Zeitungsinserate zurückgreifen um mögliche starke Umsatztage ermitteln.

Plausibilitätsprüfung

Es ist damit zu rechnen, dass sämtliche im Betrieb gebuchten Daten und Vorgänge auf Plausibilität untersucht werden. Beispielsweise sollte eine Personalverstärkung zu einer Umsatzsteigerung führen.

Datenzugriff auf Vorsysteme und Sonstiges

Alle steuerrelevanten Daten aus Vorsystemen sind aufbewahrungspflichtig. Bereits erwähnt wurden PC-Kassen. Weitere Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Warenwirtschaftssystem, der Lohnbuchhaltung (Schichtzettel) oder Prüfungsunterlagen der Sozialversicherung.

Ziffernanalyse

Die Ziffernanalyse (Benford, CHI-Quadrat-Test) geht davon aus, dass ab einer bestimmten Zahlenmenge (für Gastwirtschaften erfüllt) bestimmte Ziffern in einer bestimmten Häufigkeit vorkommen.

 
Praxis-Beispiel

Benfords-Law 1. Stelle

Nach Benford[1] treten die Ziffern der ersten Stelle einer Zahl mit folgender Häufigkeit auf:

 
Ziffer an 1. Stelle 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Wahrscheinlichkeit 30,1 % 17,6 % 12,5 % 9,7 % 7,9 % 6,7 % 5,8 % 5,1 % 4,6 %

Diese Berechnungen gibt es für die 1., 2. und 3. Stelle einer Zahl bzw. für Endziffern (z. B. hohe Häufigkeit der Endziffer "9" im Einzelhandel: Endpreis z. B. 4,99, 5,99 oder 9,99 EUR). Diese Auswertungen gelten bei Abweichung von der Norm zwar als Indiz für eine Manipulation, zur Schätzung reichen sie alleine jedoch nicht aus. Sie können jedoch andere Verprobungen untermauern.

30/70-Methode

Bei dieser Schätzungsmethode wird nur eine Warengattung (Speisen oder Getränke) kalkuliert. Es wird unterstellt, dass die Anteile der Erlöse aus dem Verkauf von Getränken 30 % und von Speisen 70 % ausmachen. Die nicht kalkulierte Gattung wird entsprechend hochgerechnet. Diese Methode gilt lt. FG Münster bei Speiserestaurants als eine grundsätzlich geeignete Schätzungsmethode. Für den Außerhausverkauf ist sie nicht geeignet.[2]

Inhaus- und Außerhausumsätze

Hier wird der Betriebsprüfer besonderen Wert auf die Ermittlung des Verhältnisses von 19 %-igen Umsätzen im Lokal und 7 %-igen Umsätzen im Straßenverkauf legen.

Nebenbetriebe

Umsätze aus weiteren Betrieben oder Betriebsteilen (Eintrittskarten, Hotelumsätze, Bäckerei, Metzgerei) sind separat zu verproben.

[1] 1881 von Mathematiker Simon Newcomb entdeckte und 1938 von Physiker Frank Benford publizierte Gesetzmäßigkeit.

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