In der Betriebsprüfung wird stets auch auf die Plausibilität der erklärten Werte geachtet. Folgende Verprobungen sind hierfür denkbar:

  • Abgleich des Motorölumsatzes mit dem Motoröleinkauf
  • Abgleich der Bestände und Einkäufe mit dem Fahrtenbuch für "Rote Kennzeichen"
  • Auswertung von Internetportalen und Zeitungsannoncen
  • Abgleich der Leasinggeschäfte mit Bestand bzw. Ein- und Verkauf sowie Provision
  • Abgleich der Vermittlungserlöse für Finanzierungen mit Bestand bzw. Ein- und Verkauf
  • Abgleich von Kfz-Zulassungen bzw. Abmeldungen mit Fahrzeugab- und zugängen
  • Abgleich von Einkauf von bestimmten Zubehörteilen und den Erlösen für deren Einbau
  • Abgleich der Garantieleistungen aus der verlängerten Garantie mit den Provisionen für Garantievermittlung
  • Abgleich von Fremdleistungen (Lackierer) mit im Haus durchgeführten Reparaturen
  • Abgleich von Fremdleistungen (Aufbereitungen) mit Verkäufen

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