Prüfungsansätze im Berecih der Arbeitnehmer sind:
- Kfz-Gestellung an Arbeitnehmer (zutreffende lohn-[1] und umsatzsteuerliche[2] Behandlung)
- Sammelfahrten
- Preisnachlässe beim Fahrzeugerwerb durch den Arbeitnehmer (4 %-Regelung, Freibetrag 1.080 EUR)[3]
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