Prüfungsansätze im Berecih der Arbeitnehmer sind:

  • Kfz-Gestellung an Arbeitnehmer (zutreffende lohn-[1] und umsatzsteuerliche[2] Behandlung)
  • Sammelfahrten
  • Preisnachlässe beim Fahrzeugerwerb durch den Arbeitnehmer (4 %-Regelung, Freibetrag 1.080 EUR)[3]

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