Rz. 209
Die außerbilanziellen Korrekturen beim bilanzierenden Gesellschafter, der die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmers führt, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Außerbilanzielle steuerliche Korrekturen beim Mitunternehmer | |
–/+ | Anteiliger handelsrechtlicher Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der Beteiligung an der Mitunternehmerschaft |
+ | Handelsrechtliche Abschreibung auf die Beteiligung an der Mitunternehmerschaft |
–/+ | Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben im Betriebsvermögen des Mitunternehmers und keine doppelte Erfassung der positiven und negativen Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens |
+/– | Anteiliger Gewinn/Verlust aus der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Mitunternehmerschaft |
• steuerliche Gesamthandsbilanz | |
• außerbilanzielle Korrekturen bei der Mitunternehmerschaft | |
• Ergänzungsbilanzen des Gesellschafters | |
• Sonderbilanzen des Gesellschafters | |
+ | Gegebenenfalls Hinzurechnung des nur beschränkt zu berücksichtigenden Verlustes nach § 2a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 4 Satz 6 ff., § 15a. oder § 15b EStG |
= | Steuerlicher Gewinn nach Berücksichtigung des Mitunternehmeranteils |
Abb. 6: Korrekturen beim Mitunternehmer
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