Rz. 209

Die außerbilanziellen Korrekturen beim bilanzierenden Gesellschafter, der die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmers führt, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 
Außerbilanzielle steuerliche Korrekturen beim Mitunternehmer
–/+ Anteiliger handelsrechtlicher Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der Beteiligung an der Mitunternehmerschaft
+ Handelsrechtliche Abschreibung auf die Beteiligung an der Mitunternehmerschaft
–/+ Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben im Betriebsvermögen des Mitunternehmers und keine doppelte Erfassung der positiven und negativen Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens
+/– Anteiliger Gewinn/Verlust aus der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Mitunternehmerschaft
  • steuerliche Gesamthandsbilanz
  • außerbilanzielle Korrekturen bei der Mitunternehmerschaft
  • Ergänzungsbilanzen des Gesellschafters
  • Sonderbilanzen des Gesellschafters
+ Gegebenenfalls Hinzurechnung des nur beschränkt zu berücksichtigenden Verlustes nach § 2a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 4 Satz 6 ff., § 15a. oder § 15b EStG
= Steuerlicher Gewinn nach Berücksichtigung des Mitunternehmeranteils

Abb. 6: Korrekturen beim Mitunternehmer

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