Aufwendungen für Psychoanalyse, Psychotherapie, Selbsterfahrungsgruppen sind abziehbar, wenn die Teilnahme hieran – vor Beginn der Behandlung – durch den Amtsarzt/Medizinischen Dienst verordnet ist.[1] Entsprechendes gilt für den Besuch der Gruppe "Anonyme Alkoholiker".[2]

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