Bei besonders hohen Aufwendungen, z. B. für teure ärztliche Behandlungen, kann sich das Vorziehen einer Zahlung in das alte Kalenderjahr oder das Verschieben in das neue Jahr empfehlen, um die Hürde der zumutbaren Belastung durch die Kumulierung der Ausgaben in einem Kalenderjahr zu überschreiten. Allerdings liegt bei einer Vorauszahlung der Kosten einer sich über mehrere Jahre erstreckenden Zahnbehandlung eine missbräuchliche Gestaltung vor.[1]

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