BMF, Schreiben v. 1.3.2017, IV B 6 - S 1315/13/10021 :036, BStBl I 2017, 443

Veröffentlichung der amtlichen Datensatzbeschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland sowie 87 (Stand 2.11.2016) andere Staaten haben sich darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten eine effektive Besteuerung sicherzustellen (Common Reporting Standard, kurz CRS sowie Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen, kurz FKAustG). Durch den Standard verpflichten sich die Vertragsparteien, die vereinbarten Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig automatisch auszutauschen.

Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 sowie § 27 Absatz 2 FKAustG hat die Übermittlung der auszutauschenden Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung zu erfolgen.

Nähere Informationen zur Datenübermittlung nach dem allgemeinen Meldestandard können auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) im dort abgelegten Kommunikationshandbuch CRS abgerufen werden.

Hiermit wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 FKAustG veröffentlicht. Das Datenschema wird nachfolgend dargestellt und steht auf der Internetseite des BZSt unter www.bzst.bund.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

 

I. Datenübermittlung über die ELMA-Schnittstelle für Massendatenmelder

 

1. Gesamtstruktur der Datenübermittlung

Der Aufbau der XML-Struktur besteht aus einem Root-Element (welches vom Namen abweichend benannt sein kann). Dieses Element stellt den Wurzelknoten für die gesamte zu übertragende Datei dar.

Danach folgt der ELMAKOM-Abschnitt. Dieser beinhaltet die Teile ELMAHeader und ELMAVerfahren. Der ELMAHeader enthält alle Informationen des Senders für die Fachverfahren- und Sender-Zuordnung. Unter ELMAVerfahren befinden sich die fachverfahrensspezifischen Inhalte. Hinsichtlich der Beschreibung der Struktur wird auf das jeweilige Fachverfahren verwiesen.

Die zugehörigen XML Schema Definitionen sowie weitere Erläuterungen sind auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) im dort abgelegten Kommunikationshandbuch CRS Teile 3a und b abrufbar.

 

2. Aufbau des ELMAKOMHeaders

Feldname

Anzahl

Zeichen
Typ

M/Muss

K/Kann
Inhalt/Erläuterung Bemerkungen
ELMAKOM-Version 1   K 1 Siehe Vorgabe des Fachverfahrens
Datenart 10   M %

Siehe Vorgabe des Fachverfahrens.

Für CRS: CRS_ELMA
AuthSteuernummer 11 an M Die verwendete BZSt-Nummer

Ist benutzerabhängig. Beginnt mit BZ oder BX gefolgt von 9 Ziffern.

Beispiel: „BZ123456789”

Wichtig: Großschreibung beachten!
Account ID 10 an M Die verwendete AccountID des Anwenders 10-stellige Zahl. Die AccountID wird im privaten Bereich des BOP-Portalkontos auf der Startseite als „KontoId” angezeigt.
Erstellungs-Datum 19 an M Tagesdatum des Dateiuploads der Dateien

Dieses Feld ist mit dem Datum des Upload-Tages zu füllen. Die Übertragungszeit wir nur informationshalber genutzt. Form: Jahr-Monat-TagTStunde:Minute:Sekunde

Beispiel: 2014-12-31T13:20:00
Kundeneigene ID 12 an K   Kann für die Zuordnung der gesendeten Datei zum kundeneigenen Informationssystem verwendet werden.
UUID 47 an K Kennzeichnung der Datenlieferung

Ein UUID besteht aus einer 16-Byte-Zahl, die hexadezimal notiert und in fünf Gruppen unterteilt wird.

UUID Beispiel: 550e8400-e29b-11d4-a716-446655440000
Verarbeitungslauf ENUM   K PRODUKTIONS-LAUF oder TESTLAUF

Unterscheidung des Dateneingangs zwischen Test- und Produktivdatenübermittlung.

Bei einem leeren Feld handelt es sich immer um Produktionsdaten
 

3. Aufbau der zu meldenden CRS-Daten

170636B

 

II. Datenübermittlung über das BZStOnline-Portal unter Verwendung des CRS-Formulars für Einzeldatenmelder

Für Einzeldatenmelder steht zur Datenübermittlung ein CRS-Formular im BZStOnline-Portal unter www.elsteronline.de/bportal zur Verfügung.

Bei der Verwendung des CRS-Formulars sind die Datensätze einzeln in ein Webformular einzugeben.

Dabei ist wie folgt vorzugehen:

  1. Login in das Portalkonto des BZStOnline-Portals unter Zuhilfenahme eines gültigen Zertifikats und zugehöriger PIN,
  2. im Menüpunkt „Privater Bereich” den Menüpunkt „Formulare” auswählen,
  3. Auswahl des Links „sonstige Formulare” und anschließend „Übermittlung von Daten zum CRS-Abkommen”,
  4. Ausfüllen und Senden des Formulars.

Nähere Informationen zur Datenübermittlung nach dem CRS-Abkommen können auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) im dort abgelegten Kommunikationshandbuch CRS Teil 2 abgerufen werden.

 

III. Erstmalige Anwendung

Das Datenschema ist entsprechend dem FKAustG erstmals für Daten zu verwenden, die nach dem allgemeinen Meldestandard für das Kalenderjahr 2016 erhoben wurden und im Wege der Datenfernübertragung an das BZSt bis zum 31.7.2017 zu übermitteln sind.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesem neuen Datenschema ist bereits gegeben.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

FKAustG § 5 Abs. 1

FKAustG § 27 Abs. 2

AO 1977 § 87b Abs. 1

 

Fundstellen

BStBl I, 201...

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