Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz-GuV-Position |
Gehälter | 4120 | 6020 | Löhne und Gehälter | |
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 1740 | 3720 | Sonstige Verbindlichkeiten |
So kontieren Sie richtig!
Wenn der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer dessen Beiträge zu einer Berufskammer (z. B. Steuerberater-, Rechtsanwaltskammer) übernimmt, handelt es sich um einen geldwerten und damit lohnzuversteuernden Vorteil (Arbeitslohn). Die Buchung erfolgt auf das Konto "Gehälter" 4120 (SKR 03) bzw. 6020 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).
Buchungssatz:
Gehälter |
an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt |
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