Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz-GuV-Position
Gehälter 4120 6020   Löhne und Gehälter
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 1740 3720   Sonstige Verbindlichkeiten

So kontieren Sie richtig!

Wenn der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer dessen Beiträge zu einer Berufskammer (z. B. Steuerberater-, Rechtsanwaltskammer) übernimmt, handelt es sich um einen geldwerten und damit lohnzuversteuernden Vorteil (Arbeitslohn). Die Buchung erfolgt auf das Konto "Gehälter" 4120 (SKR 03) bzw. 6020 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Gehälter

an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

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