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Anhand von diesen häufig gestellten Fragen (FAQ) wird erklärt, wie bestimmte Vorschriften über die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die mit der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) (Richtlinie (EU) 2022/2464) in die Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), die Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG), die Abschlussprüfungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) und die Transparenzrichtlinie (Richtlinie 2004/109/EG) aufgenommen wurden, auszulegen sind; damit soll den Unternehmen die Anwendung erleichtert werden. Auch einige Bestimmungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR, Verordnung (EU) 2019/2088) werden erläutert.
Darüber hinaus werden Hinweise zu einigen Regeln der ersten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission) gegeben, bei denen eine Auslegung durch die Kommission für notwendig erachtet wurde. Unternehmen und andere Interessenträger können auch die ESRS-Umsetzungsleitlinien zurate ziehen, die von der EFRAG — einem Beratungsgremium, dem verschiedene Interessenträger angehören und das die Kommission zu den ESRS berät — veröffentlicht wurden.
Mit den vorliegenden FAQ will die Kommission den Interessenträgern die kosteneffiziente Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erleichtern und sicherstellen, dass die gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen nützlich und vergleichbar sind. So sollen die FAQ bei den Unternehmen für mehr Klarheit und Sicherheit sorgen und damit zum Ziel der Kommission beitragen, den mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbundenen Verwaltungsaufwand der Unternehmen zu verringern. Die Kommission wird die FAQ bei Bedarf aktualisieren.
Mit den in dieser Bekanntmachung enthaltenen FAQ werden Bestimmungen bereits geltender Rechtsvorschriften erläutert. Keinesfalls werden dadurch Rechte und Pflichten, die aus diesen Rechtsvorschriften erwachsen, geändert oder zusätzliche Anforderungen eingeführt. Die FAQ dienen lediglich der Hilfestellung für Unternehmen bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Für die Auslegung des Unionsrechts ist ausschließlich der Gerichtshof der Europäischen Union zuständig. Die in dieser Bekanntmachung dargelegten Standpunkte greifen Standpunkten, die die Kommission möglicherweise vor den Gerichten der Union und der Mitgliedstaaten vertritt, nicht vor.
Abschnitt I Glossar der wichtigsten Begriffe und geltenden Rechtsvorschriften
Begriff |
Begriffsbestimmung / Rechtsgrundlage |
Rechnungslegungsrichtlinie |
Richtlinie 2013/34/EU |
Abschlussprüfungsrichtlinie |
Richtlinie 2006/43/EG |
Abschlussprüfungsverordnung |
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 |
Gesellschaftsrechtliche Richtlinie |
Richtlinie (EU) 2017/1132 |
CSRD |
Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen |
ESAP-Paket |
- Verordnung (EU) 2023/2859 zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP) für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen (ESAP-Verordnung)
- Verordnung (EU) 2023/2869 zur Änderung bestimmter Verordnungen in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP-Omnibus-Verordnung)
- Richtlinie (EU) 2023/2864 zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP-Omnibus-Richtlinie)
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Delegierte ESEF-Verordnung |
Delegierte Verordnung 2019/815 der Kommission über das einheitliche europäische elektronische Format (ESEF) |
LSME ESRS |
Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), die von börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) — mit Au... |