Rz. 26
Im Unterschied zu der früheren Vorgehensweise des Berufsstands sind Bestätigungsvermerke generell zu adressieren,[1] während dies früher nur bei freiwilligen Abschlussprüfungen vorgesehen war. Die Adressierung richtet sich regelmäßig an das geprüfte Unt, nicht etwa an dessen Organe oder Anteilseigner.
Formulierungs-Beispiel
An die ... [Gesellschaft]
Die Adressierung erfolgt unmittelbar nach der Überschrift.
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