Rz. 153
Fremdkapitalzinsen gehören zunächst grds. nicht zu den AHK. Die Finanzierung ist als eigenständiger, von der Anschaffung oder Herstellung unabhängiger Vorgang zu verstehen.[1]
Für bestimmte Fremdkapitalzinsen besteht allerdings eine Ausnahme vom Aktivierungsverbot (Rz 204 ff.).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen