Rz. 155

Die Vorschriften zur HK-Ermittlung entfalten zwangsläufig Wirkung auf die Kostenrechnung. Von den Unt ist die Frage zu klären, ob auch intern der handels- und steuerrechtliche Vollkostenansatz unter Orientierung am Handelsrecht vollzogen oder ob intern parallel zur handels- und steuerrechtlich angelehnten Kostenrechnung ein Teilkostenansatz verfolgt werden sollte. Für die Entscheidung dürften insb. die Unternehmensgröße und die Unternehmensphilosophie (Ist eine eigenständige Kostenrechnung als Steuerungsinstrument gewollt und/oder notwendig? Wenn ja, wie liegt die Grenze zwischen Nutzen und Kosten?) eine Rolle spielen.

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