Der Abschlussstichtag des Kfm. ist der 31.12.; er nimmt am 15.11. eine vorverlegte Stichtagsinventur vor. In seinem Bestand befindet sich eine große Zahl Schraubensorten. Die Schrauben werden nach Gewicht abgepackt. Die Wertentwicklung der Schrauben sei stark vom Weltmarktpreis von Metallen abhängig.
Im Rahmen der vorverlegten Stichtagsinventur am 15.11. erfasst und bewertet der Kfm. seine gesamten Bestände und erstellt ein besonderes Inventar. Für die Schraubenbestände bildet er Bestandsgruppen nach dem Gewicht der Schraubenpäckchen.
Für die Schraubenpäckchen mit 500 g Gewicht soll sich folgendes besonderes Inventar ergeben haben:
Art |
Menge |
Wert |
Sorte 1 |
X Stück |
X EUR |
Sorte 2 |
Y Stück |
Y EUR |
… |
… |
… |
Sorte N |
N Stück |
N EUR |
Schrauben 500 g |
2.175 Stück |
4.350 EUR |
Damit ergibt sich ein Durchschnittswert von 2 EUR je Päckchen Schrauben zu 500 g.
Nach dem Inventurstichtag entnimmt der Kfm. 450 Päckchen und erwirbt 300 Päckchen zu 1,50 EUR neu hinzu. Dadurch ergibt sich folgende Wertfortschreibung:
Bestand 15.11. |
4.350 EUR |
Abgänge (450 Päckchen zu 2 EUR) |
–900 EUR |
Zugänge (300 Päckchen zu 1,50 EUR) |
450 EUR |
Bestand 31.12. |
3.900 EUR |
Vom 15.11. bis 31.12. soll sich der Wert eines Päckchens Schrauben aufgrund des gesunkenen Weltmarktpreises für Metalle im Durchschnitt von 2 EUR auf 1,50 EUR vermindert haben, er ist also um 25 % gesunken. Der Kfm. muss deshalb den Bestand aufgrund des Niederstwertprinzips abwerten.
Da bei der vorverlegten Stichtagsinventur die Bestandsmengen normalerweise nicht fortgeschrieben werden, ist es vertretbar, die allgemeine Preisentwicklung für Schrauben auf den fortgeschriebenen Bestandswert anzuwenden:
Fortgeschriebener Bestand 31.12. |
3.900 EUR |
Wertminderung 25 % |
–975 EUR |
Bilanzansatz 31.12. |
2.925 EUR |
Bei einer mengenmäßigen Bestandsfortschreibung wäre ein Bestand von 2.025 Päckchen Schrauben ermittelt worden, der bei einem Wert am Abschlussstichtag von 1,50 EUR zu einem Bilanzansatz nach Wertberichtigung von 3.037,50 EUR geführt hätte. Der Bewertungsfehler durch die Indizierung des Endbestands statt der Abwertung anhand der tatsächlichen Bestandsmenge ist bei der vorverlegten Stichtagsinventur i. d. R. hinnehmbar klein (im Beispiel ca. 3,5 % Unterbewertung des Bestands); im Übrigen führen konstant sinkende Preise nach dem Erfassungsstichtag bei diesem Verfahren regelmäßig zu Unterbewertungen, wenn Zugänge zu geminderten Preisen zu verzeichnen sind. Überbewertungen sind nur bei schwankenden Preisen nach dem Erfassungsstichtag denkbar.