Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat zu verlängern.[1]

Die Dauerfristverlängerung wird bei einem Unternehmer, der die Voranmeldungen monatlich abzugeben hat, unter der Auflage gewährt, dass dieser eine Sondervorauszahlung auf die Steuer eines jeden Kalenderjahrs entrichtet.[2]

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