Die Daten des Lohnabrechnungsprogramms müssen ab dem 1.1.2018 mittels Digitaler Lohn-Schnittstelle exportiert werden. Dieses Verfahren stellt eine standardisierte und genau definierte Schnittstelle für die aus dem Lohnkonto zu exportierenden Daten dar. Die jeweils aktuelle Version der DLS sowie weiterer Informationen hierzu können auf der Website des Bundeszentralamt für Steuern[1] eingesehen werden. Zu beachten ist, dass daneben noch weitere Daten für die Lohnsteuerprüfung angefordert werden können (z. B. Fibu-Daten). Weitere Einzelheiten können dem BMF, Schreiben v. 28.11.2019, "Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung" entnommen werden.[2]

[2] GoBD, Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung, BMF, Schreiben v. 28.11.2019, IV A 4.

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