die dem üblichen Verkehr dienen: nein. Dient die Brücke als Schienenweg (Bahnunterbau) für eine werkseigene Bahn, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung.[1] Sog. Bandbrücken eines Kalksteinlagers sind Betriebsvorrichtungen.[2]
Bei Wasserkraftwerken gehören Brücken regelmäßig zu den Betriebsvorrichtungen.
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