sind im Allgemeinen Teile des Gebäudes.[1] Sie rechnen aber zu den Betriebsvorrichtungen, wenn sie ganz oder überwiegend betrieblichen Zwecken dienen wie z. B. Klimaanlagen in chemischen Faserfabriken und in Tabakfabriken. Auch das Wasserversorgungs-Rohrleitungsnetz eines Wasserversorgungsunternehmens gehört zu den Betriebsvorrichtungen.[2]

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