(1) Zur Ermittlung der bereinigten Spargelbau-Ausgangszahlen (b SpaAZ) sind an den SpaAZ gegebenenfalls Abrechnungen und Zurechnungen für Boden und Klima vorzunehmen.

 

(2) Ab- und Zurechnungen für Boden und Klima kommen bei den Landes-Bewertungsstützpunkten nicht in Betracht, da diese Ertragsbedingungen in deren SpaAZ mit den tatsächlichen Verhältnissen zu berücksichtigen sind. Die SpaAZ der Hauptbewertungsstützpunkte und die ihnen zugrunde liegenden natürlichen Ertragsbedingungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht.

 
Lfd. Nr. Anbaugebiet SpaAZ in 100 je Hektar Ø Jahreswärme in Grad C Ø Niederschlag in mm pro Jahr Ø EMZ je Ar Spargelfläche Bodenarten
Spa 21.01 Braunschweig—Gifhorn 90 8,6 650 22 S 4/5 D, tw, Wa gt
Spa 32.01 Niederrhein 95 9,0 750 44 S 2 D
Spa 41.01 Oberrheinebene 100 9,6 560 39 S u. Sl 3 D
Spa 71.01 Oberrheinebene 100 10,0 600 32 S 4 Al, S 3 D, SL 4 Al
Spa 71.02 Oberrheinebene 100 9,8 650 44 Sl 3D
Spa 81.01 Nürnberg 80 8,0 590 44 lS 3/4 DV, SL 4 DV
Spa 82.01 Schrobenhausen 60 7,5 660 38 Sl 3 D

Die entsprechenden Daten der Landes-Bewertungsstützpunkte werden von den Gutachterausschüssen ermittelt und von den Oberfinanzdirektionen bekanntgegeben.

 

(3) Die SpaAZ je Hektar der Hauptbewertungsstützpunkte beziehungsweise der Landes-Bewertungsstützpunkte sind auf die Orts-Bewertungsstützpunkte und bei der weiteren Durchführung des vergleichenden Verfahrens auf alle Nutzungsteile Spargel der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft unverändert zu übernehmen. Da die natürlichen Ertragsbedingungen jedoch mit den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles anzusetzen sind, kommen hier Ab- oder Zurechnungen für Boden und Klima bis zu 5 v. H. der SpaAZ in Betracht. Dabei sind die Wechselwirkungen zwischen Wärme, Niederschlag und Boden zu beachten.

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