Zur Berücksichtigung der Grundsteuerbelastung wird Abschnitt 2.17 Abs. 1 angewendet. Die Höhe der Zu- oder Abrechnungen ergibt sich aus der folgenden Tabelle.

Tabelle Spa 7

Zu- oder Abrechnungen für Grundsteuerbelastung (feste Sätze)
Hebesatz Zu- oder Abrechnungen in v. H. der SpaBZ
bis 80 + 9
81—116 + 6
117—155 + 3
156—244 ± 0
245—283 — 3
284—319 — 6
320 und mehr —9

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