(1) Bei der Ermittlung der Obstbau-Ausgangszahlen für die Bestände sind zu unterscheiden

 

1.

Kernobst,

 

2.

Steinobst,

 

3.

Beerenobst.

 

(2) Zum Kernobst gehören die Obstarten

 

1.

Äpfel,

 

2.

Birnen.

 

(3) Zum Steinobst gehören die Obstarten

 

1.

Süßkirschen,

 

2.

Sauerkirschen,

 

3.

Aprikosen,

 

4.

Pfirsiche,

 

5.

Pflaumen aller Art, hierzu gehören auch Zwetschen, Mirabellen und Renekloden.

 

(4) Zum Beerenobst gehören die Obstarten

 

1.

Himbeeren und Brombeeren,

 

2.

Stachelbeeren,

 

3.

Johannisbeeren, rot, weiß und schwarz,

 

4.

Erdbeeren.

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