Rz. 7
Eine Absicherung in beide Richtungen, also gegen fallende und steigende Preise, bieten Forwards und Futures. Hier vereinbaren die Vertragsparteien, zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft eine bestimmte Menge des Basiswertes zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Für diese Kontrakte herrscht Ausführungspflicht (unbedingtes Termingeschäft), sodass beide Vertragsparteien bereits bei Vertragsabschluss voraussagen können, welchen Preis sie für den Basiswert erzielen können bzw. zahlen müssen.
Rz. 8
Forwards werden individuell auf die Bedürfnisse der Vertragsparteien zugeschnitten. Eine konkrete Lieferung des Basiswertes ist regelmäßig gewünscht, sodass Forwards in Fällen zum Einsatz kommen, wenn mehr als eine rein finanzwirtschaftliche Absicherung von Risiken erwünscht ist und die Absicherung (Festlegung eines Preises) mit dem Grundgeschäft (Kauf/Verkauf des Basiswertes) gekoppelt werden soll. Die Schwierigkeit in der Nutzung von Forwards liegt somit in der Suche nach einem Vertragspartner, der den angebotenen bzw. benötigten Basiswert in der jeweiligen Menge und zum gewünschten Preis liefern bzw. abnehmen will.
Rz. 9
Steht die rein finanzwirtschaftliche Absicherung des Risikos im Vordergrund, bietet sich der Future als Instrument an. Im Gegensatz zu Forwards ist jedoch keine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse der Vertragsparteien möglich – Futures sind hinsichtlich Menge, Termin und Betrag standardisiert und so an der Börse handelbar. Da sie so auch als Spekulationsobjekt dienen können, ist eine konkrete Lieferung des Basiswertes i. d. R. nicht erwünscht. Stattdessen erfolgt ein finanzieller Ausgleich in bar, der sich als Unterschied zwischen dem Kassakurs des Basiswertes am Tag der Fälligkeit des Futures sowie dem im Future vereinbarten Kauf-/Verkaufspreis bemisst.
Rz. 10
Nutzt ein Unternehmen also einen Future als Sicherungsgeschäft z. B. für den Kauf von Rohstoffen, erhält es bei steigenden Rohstoffpreisen eine Zahlung in bar, muss bei fallenden Rohstoffpreisen jedoch eine Zahlung in bar an die Gegenpartei (Kontraktpartner) leisten. Diese Zahlungen sind so bemessen, dass das Unternehmen unter Einbeziehung der Zahlungen aus dem Sicherungsgeschäft und dem Kauf der Rohstoffe zum Kassakurs am Fälligkeitstag genau den im Sicherungsgeschäft vereinbarten Preis zahlt. Dies lässt sich unmittelbar aus der Kombination der Zahlungsprofile des Grundgeschäfts mit dem Sicherungsgeschäft ablesen:
Abb. 1: Zahlungsprofile der Absicherung eines Kaufs über Futures
Rz. 11
Der Ausgleich in bar erlaubt es, den Basiswert weiterhin mit den gewohnten Lieferanten bzw. Käufern zu handeln, während das Risiko abgesichert ist. Zudem sind Futures relativ unkompliziert im Börsenhandel erhältlich. Allerdings ist aufgrund der Standardisierung eine Absicherung der benötigten Menge zum gewünschten Termin und Preis häufig nicht möglich. Es bleibt nur der Rückgriff auf eine näherungsweise Absicherung durch Kombination verschiedener tatsächlich gehandelter Futures.