Entscheidungsstichwort (Thema)
Zum rechtlichen Gehör
Leitsatz (NV)
1. In Fällen der "Doppelbegründung" des FG-Urteils ist ein Verfahrensmangel i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO nur rechtserheblich, wenn der gerügte Verstoß (z. B. Versagung rechtlichen Gehörs) beide Begründungsvarianten betrifft.
2. Das Gericht verstößt gegenüber dem Kläger nicht gegen das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, wenn es auch tatsächliches Vorbringen aus einem klägerischen Schriftsatz zur Urteilsbegründung mit heranzieht, der am Tag der (letzten) mündlichen Verhandlung eingereicht wurde, und wenn nicht alle hierfür in Betracht kommenden Schlußfolgerungen zuvor erörtert wurden; letzteres gilt jedenfalls dann, wenn der Kläger fachkundig vertreten war.
Normenkette
FGO § 93 Abs. 1, § 96 Abs. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg |
Fundstellen
Haufe-Index 422219 |
BFH/NV 1997, 600 |
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