Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsmittelfrist bei zunächst gestelltem Antrag auf Tatbestandsberichtigung
Leitsatz (NV)
Der Umstand, daß nach der Zustellung des Urteils zunächst ein Antrag auf Berichtigung des Tatbestands (§ 108 Abs. 1 FGO) gestellt wird, hat auf den Beginn der Rechtsmittelfrist keinen Einfluß.
Normenkette
FGO § 108 Abs. 1, § 115 Abs. 3
Fundstellen
Haufe-Index 420065 |
BFH/NV 1995, 51 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen