Entscheidungsstichwort (Thema)

Zusätzliche Zahlungen bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

 

Leitsatz (NV)

Verspricht ein Arbeitgeber anläßlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses einem Arbeitnehmer neben der Zahlung eines Abfindungsbetrages für den Fall längerer Arbeitslosigkeit weitere (spätere) Ausgleichszahlungen "in Höhe der zuletzt bezogenen Leistungen des Arbeitsamtes", so sprechen hinreichend gewichtige Gründe dafür, daß diese nach dem Auslauf des Arbeitslosengeldes gezahlten Ausgleichsbeträge nicht Teil einer einheitlichen Entschädigung i. S. des §24 Nr. 1 Buchst. a EStG sind.

 

Normenkette

EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 04.02.1998 - XI B 108/97 (NV); BFH/NV 1998, 1082

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132998

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