Entscheidungsstichwort (Thema)

Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zustellung des Urteils

 

Leitsatz (NV)

  1. PKH kann auch für ein Rechtsmittel beantragt werden, das noch nicht eingelegt worden ist.
  2. Dem Beschwerdeführer ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er die Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde zwar versäumt, einen Antrag auf PKH jedoch innerhalb der Rechtsmittelfrist stellt und zugleich die Erklärung i.S. des § 117 Abs. 2 bis 4 ZPO vorlegt (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).
  3. Den Beteiligten muss nicht das handschriftlich unterzeichnete Original des Urteils zugestellt werden.
 

Normenkette

FGO § 53 Abs. 2, §§ 56, 105 Abs. 1, § 104 Abs. 1 S. 2; VwZG § 2 Abs. 1; ZPO §§ 114, 117 Abs. 2-4

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 08.08.2000 - IX S 25/00 (NV); BFH/NV 2001, 62

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133229

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