Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist wegen Einreichung eines bezugnehmenden Beschwerdeschriftsatzes

 

Leitsatz (NV)

Demjenigen, der die Beschwerde innerhalb der Beschwerdefrist lediglich durch Bezugnahme auf seine Ausführungen in einem anderen Verfahren begründet, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht deswegen gewährt werden, weil sein Prozeßbevollmächtigter den steuerfachkundigen Sozius mit der Ausarbeitung der Beschwerdeschrift beauftragt hatte und dieser nach dem Studium eines Fachkommentars zu dem Ergebnis gelangt war, eine Bezugnahme sei zulässig.

 

Normenkette

FGO §§ 56, 115 Abs. 3

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 09.03.1989 - X B 71/88 (NV); BFH/NV 1990, 508

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132391

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