Entscheidungsstichwort (Thema)
Gegenvorstellung gegen PKH-Beschluß
Leitsatz (NV)
Gegen den die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ablehnenden Beschluß des BFH ist eine Gegenvorstellung zulässig, weil dieser Beschluß lediglich formell, nicht jedoch materiell in Rechtskraft erwächst.
Die Gegenvorstellung ist aber unbegründet, wenn das Revisionsverfahren, für das Prozeßkostenhilfe beantragt wurde, rechtskräftig abgeschlossen ist.
Fundstellen
Haufe-Index 422244 |
BFH/NV 1997, 704 |
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