Entscheidungsstichwort (Thema)
Richterablehnung und Gegenvorstellung
Leitsatz (NV)
- Ein pauschal gegen alle Richter des Senats, die an früheren Entscheidungen gegenüber dem Antragsteller mitgewirkt haben, gerichtetes Ablehnungsgesuch, ohne dass ernstliche Gründe in der Person der jeweiligen Richter geltend gemacht werden, ist rechtsmissbräuchlich.
- Die in der Finanzgerichtsordnung nicht vorgesehene Gegenvorstellung ist allenfalls in Ausnahmefällen statthaft. Ein solcher Ausnahmefall könnte nur dann gegeben sein, wenn eine offensichtliche Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG), ein Verstoß gegen den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) oder dass die Entscheidung jeglicher Grundlage entbehrt, schlüssig gerügt wird.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 11.02.2000 - IX S 1/00 (NV); BFH/NV 2000, 877
Fundstellen
Dokument-Index HI1133194 |
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