Entscheidungsstichwort (Thema)
Bezugnahme der Revisionsbegründung auf die Ausarbeitung einer nicht postulationsfähigen Person unstatthaft
Leitsatz (NV)
Eine Revision ist unzulässig, wenn die Begründung in der Bezugnahme auf die beigefügte Ausarbeitung eines Rechtsbeistands besteht, ohne daß der bevollmächtigte Steuerberater eigene Ausführungen zur Sache macht (Anschluß an BFH-Beschluß vom 16. 10. 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470).
Normenkette
FGO § 120 Abs. 1 S. 1; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 12.06.1985 - VIII R 251/84 (NV); BFH/NV 1985, 96
Fundstellen
Dokument-Index HI1132163 |
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