Entscheidungsstichwort (Thema)

Schlüssige Darlegung einer Divergenz

 

Leitsatz (NV)

Bei einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde muß der Beschwerdeführer dartun, daß das vorinstanzliche Gericht seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der zu einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz in einer näher bezeichneten Entscheidung des Bundesfinanzhofs in Widerspruch steht. Daran fehlt es, wenn der Beschwerdeführer lediglich geltend macht, das Urteil des Finanzgerichts weiche "in allen Punkten von der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ... ab", ohne im einzelnen darzulegen, worauf die behauptete Abweichung beruht.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3

 

Verfahrensgang

FG Rheinland-Pfalz

 

Fundstellen

Haufe-Index 67425

BFH/NV 1998, 1248

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