Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Beschwerde gegen prozeßleitende Verfügung
Leitsatz (NV)
Die Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung einer gemäß Art. 3 § 3 VGFGEntlG gesetzten Frist zur Vorlage bestimmter Unterlagen ist eine prozeßleitende Verfügung, die nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Münster |
Fundstellen
Haufe-Index 418176 |
BFH/NV 1992, 404 |
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