Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Beschwerde gegen prozeßleitende Verfügung

 

Leitsatz (NV)

Die Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung einer gemäß Art. 3 § 3 VGFGEntlG gesetzten Frist zur Vorlage bestimmter Unterlagen ist eine prozeßleitende Verfügung, die nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann.

 

Normenkette

FGO § 128 Abs. 2

 

Verfahrensgang

FG Münster

 

Fundstellen

Haufe-Index 418176

BFH/NV 1992, 404

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