Entscheidungsstichwort (Thema)
Glaubhaftmachung nur bei Darstellung des konkreten Geschehensablaufs
Leitsatz (NV)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn die rechtzeitige Absendung der Revisionsbegründung lediglich behauptet und nicht glaubhaft gemacht wird. Beschränken sich die Ausführungen des Finanzamts darauf, darzulegen, wie im allgemeinen auf der Poststelle gearbeitet wird, und daß so auch am Tage X verfahren worden sei, so reicht dies zur Glaubhaftmachung der Absendung der Revisionsbegründung an diesem Tag nicht aus. Hierzu hätte es der Vorlage präsenter Beweismittel bedurft (vgl. BFH-Beschluß vom 9. März 1993 VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616 m. w. N.).
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 15.12.1994 - XI R 6/94 (NV); BFH/NV 1995, 700
Fundstellen
Dokument-Index HI1132771 |
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