Entscheidungsstichwort (Thema)
Wiedereinsetzung in eine Rechtsmittelfrist
Leitsatz (NV)
Wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines finanzgerichtlichen Rechtsmittelverfahrens beantragt und wird nicht zugleich durch eine vor dem Bundesfinanzhof postulationsfähige Person Beschwerde bzw. Revision eingelegt, so kann die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels überhaupt nur dann bejaht werden, wenn dem Rechtsmittelführer wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist. Dies setzt ein ordnungsgemäßes Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist voraus.
Normenkette
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; FGO § 142 Abs. 1; ZPO §§ 114, 117
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 16.10.2000 - III S 10/00 (NV)
Fundstellen
Dokument-Index HI1133239 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen