Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung

 

Leitsatz (NV)

Als außergewöhnlicher nichtförmlicher Rechtsbehelf ist eine Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen eröffnet, wie etwa bei schwerwiegenden Verfahrensverstößen oder bei einer angefochtenen Entscheidung ohne jegliche gesetzliche Grundlage.

 

Normenkette

GG Art. 19 Abs. 4

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 13.07.2005; Aktenzeichen 1 BvR 1433/05)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1345151

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