Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingeschränkte Prozeßvollmacht

 

Leitsatz (NV)

Eine im Klageverfahren vorgelegte Prozeßvollmacht, die auf die Vertretung vor dem Finanzgericht beschränkt ist, reicht für die Vertretung im Rechtsmittelverfahren nicht aus. Wird trotz Aufforderung seitens des Revisionsgerichts eine für die Vertretung im Rechtsmittelverfahren ausreichende Vollmacht nicht nachgereicht, so ist das Rechtsmittel unzulässig.

 

Normenkette

FGO § 62 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 67238

BFH/NV 1998, 876

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