Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichterhebung von Kosten - Zustellung im finanzgerichtlichen Beschwerdeverfahren
Leitsatz (NV)
Es stellt keine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG dar, wenn der Hinweis des Senatsvorsitzenden beim BFH an den Beschwerdeführer, daß die Beschwerdefrist versäumt sei und die Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anheimgegeben werde, diesem durch Postzustellungsurkunde übermittelt wird.
Normenkette
GKG § 8 Abs. 1 S. 1; FGO § 53 Abs. 1-2, § 56 Abs. 2; VwZG § 2 Abs. 2
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 18.12.1985 - IX E 1/84 (NV); BFH/NV 1986, 557
Fundstellen
Dokument-Index HI1132184 |
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