Entscheidungsstichwort (Thema)
Tatbestandsberichtigung
Leitsatz (NV)
Für eine Tatbestandsberichtigung nach § 108, § 113 Abs. 1 FGO fehlt es an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse, wenn gegen den Beschluß, hinsichtlich dessen die Tatbestandsberichtigung begehrt wird, kein Rechtsmittel gegeben ist.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 421206 |
BFH/NV 1996, 559 |
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