Entscheidungsstichwort (Thema)
Ermittlung des privaten Kfz-Anteils; grundsätzliche Bedeutung ‐ Darlegung bei vorhandener Rechtsprechung; Anforderung an eine Divergenzrüge
Leitsatz (NV)
- Die Divergenz zu einem BFH-Urteil ist nicht hinreichend i.S. von § 115 Abs. 3 FGO bezeichnet, wenn sich schon aus dem Beschwerdevorbringen ergibt, dass dem angefochtenen Urteil des FG ein anderer Sachverhalt als der BFH-Entscheidung zugrunde liegt.
- Der Frage, ob die fixen Kosten eines im Betriebsvermögen gehaltenen PKW in Zeiten, in denen der PKW ruht, der betrieblichen Nutzung zuzuordnen sind, kommt ohne weitere Auseinandersetzung mit der hierzu bereits vorliegenden Rechtsprechung des BFH keine grundsätzliche Bedeutung zu.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1-2, Abs. 3 S. 3
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 22.05.2001 - III B 55/00 (NV); BFH/NV 2001, 1430
Fundstellen
Dokument-Index HI1133265 |
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