Entscheidungsstichwort (Thema)
Wiederholung bereits abgelehnter Aussetzungsanträge
Leitsatz (NV)
Die Wiederholung bereits abgelehnter Aussetzungsanträge ist nur aufgrund veränderter oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände zulässig.
Normenkette
FGO § 69 Abs. 3; VGFGEntlG Art. 3 § 7 Abs. 2
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 23.07.1990 - IV B 60/89 (NV); BFH/NV 1991, 699
Fundstellen
Dokument-Index HI1132483 |
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