Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Veränderung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch Verbindung zweier Rechtsmittel

 

Leitsatz (NV)

Durch die Verbindung eines Revisionsverfahrens mit einem anderen Revisionsverfahren kann die Zulässigkeit der Revision nicht erreicht werden; denn die Zulässigkeit ist grundsätzlich nach dem Streitwert zur Zeit der Einlegung der Revision zu beurteilen.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 5; FGO § 115 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 414209

BFH/NV 1987, 257

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