Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertretungszwang ist verfassungsgemäß
Leitsatz (NV)
Der in Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs angeordnete Vertretungszwang in Verfahren vor dem BFH verstößt nicht gegen die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 24.02.1986 - VIII E 9/85 (NV); BFH/NV 1989, 40
Fundstellen
Dokument-Index HI1132199 |
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