Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Revisionsbegründung

 

Leitsatz (NV)

Eine Revision ist nicht ordnungsgemäß i. S. d. § 120 Abs. 1 und 2 FGO begründet, wenn sie lediglich die Erörterung einer Rechtsfrage enthält, die das angefochtene Urteil nicht trägt.

 

Normenkette

FGO § 120 Abs. 1-2

 

Fundstellen

Haufe-Index 417780

BFH/NV 1991, 698

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