Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Beschwerde gegen die Aussetzungsentscheidung des FG
Leitsatz (NV)
Nicht statthaft ist die Beschwerde gegen die Entscheidung des FG, mit der dieses den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Duldungsbescheids abgelehnt hat.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 26.03.1985 - VII B 68/84 (NV); BFH/NV 1986, 105
Fundstellen
Dokument-Index HI1132153 |
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