Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine AdV nach Ablehnung der NZB

 

Leitsatz (NV)

Zur Prüfung der Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts (§ 69 Abs. 2 und 3 FGO) kann es nicht mehr kommen, wenn der BFH die Zulassung der Revision abgelehnt hat und somit der Bescheid rechtskräftig bestätigt worden ist.

 

Normenkette

FGO § 69 Abs. 2-3

 

Fundstellen

Haufe-Index 417711

BFH/NV 1995, 601

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