Entscheidungsstichwort (Thema)

Verletzung materiellen Rechts kein Zulassungsgrund i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO

 

Leitsatz (NV)

Die Verletzung materiellen Rechts begründet nicht die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 418371

BFH/NV 1995, 601

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