Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur inhaltlichen Bestimmtheit des Revisionsantrags

 

Leitsatz (NV)

Aus dem gemäß § 120 Abs. 2 S. 1 FGO erforderlichen Revisionsantrag muß sich ergeben, inwieweit sich der Revisionskläger beschwert fühlt. Ein erst nach dem Ablauf der Revisionsbegründungsfrist gestellter Revisionsantrag kann nicht berücksichtigt werden.

 

Normenkette

FGO § 120 Abs. 2 S. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 28.01.1986 - VIII R 30/85 (NV); BFH/NV 1986, 291

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132196

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