Leitsatz (amtlich)
Der I. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor: 1. Verdrängt im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung § 69 Abs. 3 FGO als spezialgesetzliche Regelung die allgemeinen Vorschriften über die Klagearten? 2. Besteht für ein Klageverfahren über die Aussetzung der Vollziehung ein Rechtsschutzbedürfnis (falls Frage 1 verneint wird)?
Normenkette
Verfahrensgang
FG Nürnberg |
Fundstellen
Haufe-Index 74800 |
BStBl II 1984, 562 |
BFHE 1985, 1 |
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