Entscheidungsstichwort (Thema)

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; unzureichende Sachaufklärung

 

Leitsatz (NV)

  1. Hat der EuGH bereits früher über die streitige Rechtsfrage entschieden, setzt die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung voraus, daß der Beschwerdeführer ausführt, worin er eine noch ungeklärte Frage sieht.
  2. Zur Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichterhebung von Beweisen.
 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1, 3, Abs. 3 S. 3

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 29.01.1999 - VII B 209/97 (NV); BFH/NV 1999, 1217

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133067

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