Entscheidungsstichwort (Thema)
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; unzureichende Sachaufklärung
Leitsatz (NV)
- Hat der EuGH bereits früher über die streitige Rechtsfrage entschieden, setzt die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung voraus, daß der Beschwerdeführer ausführt, worin er eine noch ungeklärte Frage sieht.
- Zur Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichterhebung von Beweisen.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1, 3, Abs. 3 S. 3
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 29.01.1999 - VII B 209/97 (NV); BFH/NV 1999, 1217
Fundstellen
Dokument-Index HI1133067 |
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