Entscheidungsstichwort (Thema)

Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei mehreren Verträgen / Grundstück mit noch zu errichtendem Fertighaus

 

Leitsatz (NV)

1. Allgemeine Grundsätze zum Gegenstand des Erwerbvorgangs, wenn sich die Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks und zur Errichtung des Gebäudes aus zwei oder mehreren Verträgen ergeben.

2. Auch bei Abschluß von Verträgen über den Ausbau eines Kellers und die Errichtung eines Fertighauses nach Abschluß des Grundstücksvertrages kann ein objektiver enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen bestehen.

3. Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen kann auch bestehen, wenn auf der Veräußererseite Personen auftreten, die nicht personell, wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden sind.

 

Normenkette

GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 06.12.1989 - II R 113/87 (NV); BFH/NV 1991, 342

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132436

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