Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand bei städtischen Linienbusfahrern in Niedersachsen

 

Leitsatz (NV)

1. Die Regelung der Lohnsteuerrichtlinien über die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand bei Berufskraftfahrern ist auf Linienbusfahrer anwendbar.

2. Ein einzelnes Bundesland - hier Niedersachsen - kann die Richtlinienregelung über die Berücksichtigung des Verpflegungsmehraufwands bei Berufskraftfahrern nicht einseitig ändern.

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 S. 1; GG Art. 108 Abs. 7; LStR 1981 Abschn. 22 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 3

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 414693

BFH/NV 1987, 167

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